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GSM: Der IMEI auf der Spur

Die Suche nach entwendeten GSM-Telefonen erfolgt zumindest beim D2-Netz auf Wunsch des Kunden im Netz; das entwendete Gerät wird mit seiner Identifikationsnummer (IMEI - International Mobil Equipment Identity) im Netz geblacklistet.

Wenn der ursprüngliche Inhaber die "Wiederbeschaffung" des Gerätes wünscht und Anzeige wg. Diebstahls gestellt hat, ermittelt D2 den Einbuchversuch des Gerätes mit den dabei anfallenden Daten: Kartennummer et cetera. Jeder Einbuchversuch mißlingt, weil das Gerät vom Netz abgewiesen wird und eine Einbuchung mit der geblacklisteten IMEI nicht möglich ist.

Diese Daten werden dann den Ermittlungsbehörden übermittelt. Offenbar reichen einigen Staatsanwaltschaften - insbesonders in den neuen Bundesländern - diese Daten dann um Hausdurchsuchungsbeschlüsse bei den Karteninhabern auszustellen. Damit werden de fakto digitale Daten als beweiserheblich anerkannt, was nur als fragwürdig bezeichnet werden kann. Digitale Daten gelten "normalerweise" als "Dokumente des Augenscheins" mit freier Beweiswürdigung durch den Richter. Das heißt, der Richter muß aufgrund der Umstände eines Falles entscheiden, ob er die digitalen Daten als Beweis anerkennt.

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie etwa, hat ja genau deswegen die Signaturverordnung als Gesetz eingebracht, damit digitale Daten bzw. digital unterschriebene Daten einen rechtsverbindlichen Charakter zur Abwicklung von Geschäften über das Netz in Zukunft haben. Insofern ist fraglich, ob die Praxis bei GSM-Telefonen langfristig Bestand hat; schließlich sind IMEIs auch nur digitale Daten, die in irgendwelchen schlecht gesicherten (E)EPROMs der Telefone zu finden und zu verändern sind.

Der aufgetretene Fall, daß sich jemand auf dem Flohmarkt ein GSM-Telefon kaufen wollte und entsprechend mehrere Geräte mit seiner Karte auf Funktion überprüft hat, steht schon in einem minder lustigen Verhältnis zum Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung, das hier offensichtlich leichtfertig eingeschränkt wird. (Faksimile des Durchsuchungsbeschlusses in den Scans zu dieser Datenschleuder. - CD-Redaktion)

andy@ccc.de

 

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